Kinderschutz und Prävention
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- Kategorie: Kinderschutz
- Geschrieben von Michael Reschke
In den Kirchengemeinden und im Dekanat sind wir dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen verpflichtet.
Wir möchten junge Menschen mit ihren Gaben und Fähigkeiten fördern und Raum geben eigene Interessen zu entwickeln. Niemand soll in unseren Angeboten (Gruppenstunden, Freizeiten, Aktionen, Projekten,...) Schaden an Seele, Geist oder Körper nehmen. Wir sehen in jedem unserer Teilnehmer ein wertvolles Geschöpf Gottes, das Wertschätzung und Respekt verdient. Dafür setzen wir uns in Verantwortung für unsere Veranstaltungen ein.
Im Rahmen der Diskussion um Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz entwickelt worden. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Jugendämter der Kreise mit den Vereinen und Verbänden Vereinbarungen zum Kinderschutz treffen. In Hessen wurde durch den Hessischen Jugendring und dem Landesjugendamt eine Mustervereinbarung beschlossen.
Zur gleichen Zeit haben die Rechtsabteilung der EKHN und der Jugendverband unserer Kirche (EJHN) eine Handreichung entwickelt, die den Kirchengemeinden und Dekanaten Sicherheit in Fragen des Kinderschutzes geben soll. Die darin beschriebenen Standards für Dekanate und Kirchengemeinden entsprechen der Vereinbarung mit dem Jugendamt des Kreises.
Wir empfehlen daher den Kirchengemeinden die Vereinbarung mit dem Lahn-Dill-Kreis abzuschließen, um nach Außen hin zu dokumentieren, dass uns diese Standards wichtig sind.
Was bedeutet der Schutzauftrag für die Kirchengemeinden konkret
Im Folgenden kann nur ein kurzer Abriss gegeben werden. Vertiefende Informationen können beim Hessischen Jugendring abgerufen werden.
Prävention
Der Kinderschutz soll in den Mitarbeiterteams thematisiert werden(z.B. vor Freizeiten, besonderen Aktionen oder im Rahmen der Jahresplanung). Dafür empfiehlt es sich, eine Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende zu Grunde zulegen. Anhand dieser wird deutlich, welche Verhaltensweisen gegenüber Kindern und Jugendlichen bei uns gewünscht sind und worin wir eine Gefährdung sehen. Es gilt Unsicherheiten auch auf Seiten der Mitarbeitenden abzubauen („Darf ich jetzt noch ein Kind in den Arm nehmen, um es zu trösten?“)
DJR Michael Reschke bietet an für eine Einführung in das Thema in die Kirchengemeinden zu kommen.
Handlungskompetenz
Das Thema Kinderschutz ist in den Mitarbeiterschulungen der Evangelischen Jugend fester Bestandteil. (Für den Grundkurs des CVJM gilt das ebenso.)
Neben dem Angebot, in die Mitarbeiterteams zu kommen, bieten die Jugendreferenten der Dekanate Dillenburg und Herborn sowie die CVJM Kreissekretäre Infoabende zum Thema an.
Krisenintervention
Wenn ein Kind sich anvertraut... besteht verständlicher Weise die Herausforderung richtig zu reagieren.
WICHTIG!: Niemand trifft alleine eine Entscheidung!
Vor Ort sollte es eine Ansprechperson geben, die gemeinsam mit einer insofern erfahrenen Fachkraft nach Schilderung des Falles eine Gefährdungseinschätzung trifft und das weitere Vorgehen koordiniert.
Wenn ein Mitarbeiter beschuldigt wird - ist umgehend der Pfarrer vor Ort zu informieren und der weitere Kontakt der betreffenden Person zu Teilnehmern zu unterbinden.
Es ist wichtig jede Aussage so genau wie möglich zu dokumentieren , damit auf diese zu deutlich späteren Zeitpunkten zurückgegriffen werden kann.
Führungszeugnisse
Mitarbeitende, die in regelmäßigen Gruppenstunden oder bei Freizeiten und Übernachtungen mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, weisen durch ein erweitertes Führungszeugnis nach, dass sie wegen nicht im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes vorbestraft sind.
Es muss in der Kirchengemeinde eine Person bestimmt werden, die in diese Zeugnisse Einsicht nimmt und dokumentiert, ob eine Straftat im Sinne des Bundeskinderschutzgesetzes eingetragen ist.
Über den Inhalt der Zeugnisse gilt Verschwiegenheitspflicht!
Die Zeugnisse sind den Ehrenamtlichen nach Einsichtnahme zurück zu geben.
Material
Kinderschutzverordnung der EKHN
Vereinbarung mit dem Lahn-Dill-Kreis
Kodex zum Kindeswohl und Selbstverpflichtungserklärung der EJHN
Vorlage für einen Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
Vorlage zur Dokumentation der Einsichtnahme