Kinderschutz und Prävention
Details- Details
- Kategorie: Kinderschutz
- Geschrieben von Michael Reschke
In den Kirchengemeinden und im Dekanat sind wir dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen verpflichtet.
Wir möchten junge Menschen mit ihren Gaben und Fähigkeiten fördern und Raum geben eigene Interessen zu entwickeln. Niemand soll in unseren Angeboten (Gruppenstunden, Freizeiten, Aktionen, Projekten,...) Schaden an Seele, Geist oder Körper nehmen. Wir sehen in jedem unserer Teilnehmer ein wertvolles Geschöpf Gottes, das Wertschätzung und Respekt verdient. Dafür setzen wir uns in Verantwortung für unsere Veranstaltungen ein.
Im Rahmen der Diskussion um Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung ist das Bundeskinderschutzgesetz entwickelt worden. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Jugendämter der Kreise mit den Vereinen und Verbänden Vereinbarungen zum Kinderschutz treffen. In Hessen wurde durch den Hessischen Jugendring und dem Landesjugendamt eine Mustervereinbarung beschlossen.
Zur gleichen Zeit haben die Rechtsabteilung der EKHN und der Jugendverband unserer Kirche (EJHN) eine Handreichung entwickelt, die den Kirchengemeinden und Dekanaten Sicherheit in Fragen des Kinderschutzes geben soll. Die darin beschriebenen Standards für Dekanate und Kirchengemeinden entsprechen der Vereinbarung mit dem Jugendamt des Kreises.
Wir empfehlen daher den Kirchengemeinden die Vereinbarung mit dem Lahn-Dill-Kreis abzuschließen, um nach Außen hin zu dokumentieren, dass uns diese Standards wichtig sind.
- Zurück
- Weiter >>